FAQ von Mietern: Diese Aspekte sollten Sie bei der Wohnungsanmietung beachten
Wir liefern Ihnen wichtige Antworten auf häufig gestellte Fragen
Suchen Sie eine neue Wohnung, geht dies häufig mit vielen Fragen einher – zur Suche, zur Anmietung und zum Mietvertrag. Im Folgenden informieren wir Sie genauer über einige allgemeine Aspekte. Selbstverständlich gibt es jedoch auch individuelle Regelungen, über die Sie sich informieren sollten.
Welche Wohnungstypen gibt es?
Bevor Sie eine Wohnung suchen, sollten Sie sich darüber klar werden, was Sie eigentlich möchten. Dabei sollten Sie nicht nur das Baujahr, die Lage und die Ausstattung im Blick behalten, sondern auch die verschiedenen Wohnungstypen. Diese stellen wir Ihnen im Folgenden genauer vor:
Wie kann ich mich auf die Wohnungsbesichtigung vorbereiten?
Zur Wohnungsbesichtigung sollten Sie unter anderem folgende Unterlagen mitnehmen:
Darüber hinaus sind Stift, Papier und Zollstock hilfreich, um relevante Aspekte festzuhalten.
Wann ist der beste Zeitpunkt für die Wohnungsbesichtigung?
Vereinbaren Sie den Termin für die Wohnungsbesichtigung am besten zu einem Zeitpunkt, zu dem es noch hell ist und zu dem möglichst viele andere Mieter zu Hause sind. Als künftiger Mieter müssen Sie sich schließlich einen optimalen Eindruck vom Zustand der Wohnung sowie von weiteren Gegebenheiten verschaffen. Nehmen Sie laute Geräusche aus den Nachbarwohnungen wahr? Ist die Toilettenspülung im Nachbarzimmer zu hören? Sind die Parkmöglichkeiten gut oder schlecht? Überlegen Sie, mit welchen Besonderheiten Sie leben können oder welche ein Ausschlusskriterium für Sie sind. Vorteilhaft ist es, wenn eine weitere Person Sie zur Wohnungsbesichtigung begleiten kann. Vielleicht entdeckt sie Vorzüge oder Mängel, die Ihnen noch nicht aufgefallen sind.
Welche Kosten kommen bei der Anmietung einer Wohnung auf mich zu?
Neben der Nettokaltmiete müssen Sie die Nebenkosten einkalkulieren. Dabei handelt es sich um Betriebskosten, die der Vermieter auf Sie umlegen kann – zum Beispiel die Grundsteuer, die Kosten für die Warmwasserversorgung und die Kosten für die Müllabfuhr. Zudem fallen zusätzlich zu den Nebenkosten gegebenenfalls unter anderem Kosten für den Rundfunkbeitrag, Internet und Telefon sowie für die Haftpflichtversicherung an.
Was ist im Hinblick auf den Mietvertrag zu beachten?
Es gibt verschiedene Arten von Mietverträgen, mit denen auch unterschiedliche Kündigungsfristen einhergehen. Stellen Sie vor der Anmietung einer Wohnung sicher, dass das Mietverhältnis Ihren Anforderungen entspricht und dass Ihnen ein rechtsgültiger Mietvertrag vorliegt. Im Folgenden schildern wir Ihnen kurz, welche Arten von Mietverträgen es gibt.
Was ist das Bestellerprinzip?
Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige den Makler bezahlen muss, der ihn beauftragt hat. Makler dürfen die Provision aber nicht zweimal abgreifen. Ein Beispiel: Ein Vermieter beauftragt einen Makler damit, einen Mieter für seine Wohnung zu suchen. Dadurch hat der Makler die Wohnung in seinem Bestand. Interessiert sich jetzt ein Mieter für die Wohnung und mietet diese an, sind die Kosten für den Makler vom Vermieter zu tragen, nicht aber vom Mieter.
Gilt die Mietpreisbremse auch in Berlin?
Ja, die Mietpreisbremse in Berlin gilt zunächst weiterhin bis zum 31. Mai 2025. Bei einer Wiedervermietung darf die Miete dadurch höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete für vergleichbare Wohnungen liegen. Die Mietpreisbremse soll Mietwucher verhindern. Allerdings gilt sie nur bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen. Ziehen Mieter in eine Neubauwohnung, gilt die Mietpreisbremse nicht.
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Dann sehen Sie sich online unsere attraktiven Immobilienangebote an oder nehmen Sie telefonisch, per E-Mail oder persönlich Kontakt zu uns auf. Wir finden eine Wohnung, die Ihren Vorstellungen entspricht und wissen außerdem genau, wie ein rechtsgültiger Mietvertrag aussehen muss.
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