Wer Grund erwirbt, muss Steuern zahlen. Ausnahmslos? Erfahren Sie hier, wie die Grunderwerbsteuer der jeweiligen Bundesländer variiert, ob Sie die Grunderwerbsteuer absetzen können und was im Falle einer Schenkung passiert.
Egal, ob Sie ein Haus mit Grundstück erwerben, ein Grundstück allein oder einen Grundstücksanteil kaufen – Sie zahlen eine Grunderwerbsteuer. Die Grunderwerbsteuer berechnet sich aus dem Kaufpreis und gehört damit zu den Nebenkosten, die Sie fest ins Budget einplanen sollten.
Sobald der Kaufvertrag notariell beglaubigt wurde, wird er ans für Sie zuständige Finanzamt geschickt. Im Anschluss erhalten Sie den Steuerbescheid mit der festgesetzten Steuer für Ihren Grundstückskauf. Die Grunderwerbsteuer muss in der Regel vier Wochen nach Erhalt des Bescheids entrichtet werden. Erst dann können Sie sich als neuen Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen.
Die Grunderwerbsteuer ist Verkehrssteuer zur Besteuerung einer Güterübertragung und wird durch das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) geregelt. Einen einheitlichen Steuersatz auf Bundesebene gibt es nicht. Wie viel Steuern Sie zahlen, hängt also nicht nur vom Kaufpreis, sondern auch von Ihrem Standort ab.
Die 16 Bundesländer Deutschlands haben unterschiedliche Steuersätze. Je nachdem, wo Sie ein Grundstück erwerben, kann der Steuersatz aktuell 3,5 Prozent bis hin zu 6,5 Prozent betragen. Zu den Spitzenreitern gehören Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Hier sind die Steuersätze fast doppelt so hoch wie in Bayern und Sachsen.
In den letzten zehn Jahren haben bis auf eben diese beiden Länder alle Bundesländer den Steuersatz um teilweise 1,5 Prozentpunkte erhöht. Hier ist es also wichtig, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. Wenn Sie die Grunderwerbsteuer berechnen möchten, können Sie die aktuelle Tabelle für 2019 nutzen. Eine Beispielrechnung veranschaulicht die unterschiedlich hohen Steuersätze der jeweiligen Länder.
Bundesland | Steuersatz 2019 | Beispielrechnung mit 150.000 EUR Kaufpreis |
Baden-Württemberg | 5,00% | 7.500 EUR |
Bayern | 3,50% | 5.250 EUR |
Berlin | 6,00% | 9.000 EUR |
Brandenburg | 6,50% | 9.900 EUR |
Bremen | 5,00% | 7.500 EUR |
Hamburg | 4,50% | 6.750 EUR |
Hessen | 6,00% | 9.000 EUR |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,00% | 7.500 EUR |
Niedersachsen | 5,00% | 7.500 EUR |
Nordrhein-Westfalen | 6,50% | 9.900 EUR |
Rheinland-Pfalz | 5,00% | 7.500 EUR |
Saarland | 6,50% | 9.900 EUR |
Sachsen | 3,50% | 5.250 EUR |
Sachsen-Anhalt | 5,00% | 7.500 EUR |
Schleswig-Holstein | 6,50% | 9.900 EUR |
Thüringen | 6,50% | 9.900 EUR |
Wer Steuern hört, denkt vermutlich gleich ans Sparen. Gibt es einen Weg, die Grunderwerbsteuer zu sparen oder gar zu umgehen? Und was ist mit der Steuererklärung? Können Sie die Grunderwerbsteuer absetzen? Gehen wir eins nach dem anderen durch.
Die gute Nachricht zuerst: Bei der Grunderwerbsteuer wird ein Freibetrag von 2.500 Euro gewährt. Kaufen Sie ein Grundstück oder einen Grundstücksanteil für bis zu 2.500 Euro, müssen Sie den Grundstückserwerb nicht versteuern. Wer generell mit wenig auskommt, spart sich also auch die Steuer. Die Ersparnis beläuft sich allerdings nur auf maximal 162,50 Euro.
Leider können die wenigsten von diesem Freibetrag profitieren, da Grundstückspreise – vor allem mit einer Immobilie darauf – weit darüber liegen. Zumal Kaufpreise über 2.500 Euro komplett versteuert werden. Das heißt, die 2.500 Euro werden für die Besteuerung nicht vom Kaufpreis abgezogen.
Freiberufler und Selbstständige können die Grunderwerbsteuer absetzen. Voraussetzung ist, dass sie das Grundstück bzw. die Immobilie darauf gewerblich nutzen und darüber ihre Einkünfte erzielen.
Wenn Sie das Grundstück zum Beispiel als Ackerland nutzen oder ein Bed & Breakfast führen, können Sie die Steuer in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Leben Sie und Ihre Familie dort einfach nur, wird es mit dem Absetzen leider nichts.
Immerhin werden Doppelbesteuerungen ausgeschlossen. So ist der Grunderwerb von der Umsatzsteuer, im Volksmund auch Mehrwertsteuer genannt, befreit. Darüber hinaus fällt keine Grunderwerbsteuer an, wenn Sie ein Grundstück erben. Hier greift bereits die Erbschaftssteuer – vorausgesetzt, der Freibetrag wird überschritten.
Doch Achtung: Im Bürgerlichen Gesetzbuch spielt Blutsverwandtschaft eine untergeordnete Rolle. Vielmehr geht es um die Linie der Verwandtschaft. Als Ehepartner zahlen Sie für ein geerbtes Grundstück keine Grunderwerbsteuer. Erben Sie das Grundstück Ihrer Eltern bzw. Großeltern wird ebenfalls keine Grunderwerbsteuer erhoben. Bruder und Schwester hingegen sind in ungerader Linie miteinander verwandt. Die Grunderwerbsteuer können Geschwister deshalb leider nicht umgehen.
Bei Schenkungen unter Lebenden fällt die Grunderwerbsteuer ebenfalls weg, da bereits eine Schenkungssteuer erhoben wird. Wichtig zu beachten ist, ob die Schenkung unter Auflagen erfolgt – zum Beispiel mit Wohnrecht oder Nießbrauchsrecht. Hierfür sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen, um etwaige Fallstricke zu vermeiden.
Sollten Sie Grund ganz regulär durch einen Kauf erwerben, gibt es nicht viele Möglichkeiten, die Grunderwerbsteuer zu umgehen. Ein paar Tricks könnten jedoch dabei helfen, zumindest einen Teil der Steuer zu sparen.
Je kleiner der Kaufpreis, desto geringer die Steuer. Kaufen Sie beispielsweise ein Grundstück ohne Immobilie, wird sich das auch positiv auf die Grunderwerbsteuer auswirken. Oft sind es die Immobilien, die den Kaufpreis in die Höhe treiben. Diese Option ist natürlich nur dann von Vorteil, wenn Sie entweder selbst bauen möchten oder von Vorhinein keine Immobilie brauchen.
Glücklicherweise können Sie per definitionem vorhandene, bewegliche Einrichtungsgegenstände wie teure Einbauküchen, Mobiliar, Gartenlauben u.v.m. aus der Rechnung nehmen. Für die Besteuerung interessant sind nur das Grundstück und die Immobilie selbst, da sie nicht entfernt und ersetzt werden können. Die Einbauküche hingegen schon!
Sie leben aktuell in Thüringen und überlegen ein Grundstück zu kaufen? Könnten Sie sich auch vorstellen, die Suche ins Nachbarland Sachsen zu verlegen, nahe der Grenze? Hier fallen statt 6,5 Prozent nur 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer an. Je nach Kaufpreis kommt da eine stattliche Summe zusammen.
Wer ein Haus oder ein Grundstück erwirbt, kann sich auf Post vom Finanzamt freuen. In den meisten Fällen kommen Sie um die Grunderwerbsteuer nicht herum. Ein Fachanwalt oder das Team rund um Alexander Werneburg berät Sie gerne und ausführlich in all Ihren Anliegen rund um den Grunderwerb.
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