Eigentümerversammlungen: Eine neue Ära
Mit einer erforderlichen Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen können Wohnungseigentümer beschließen, dass die WEG ab Beschlussfassung für drei Jahre als virtuelle Eigentümerversammlung stattfinden kann. Fassen Wohnungseigentümer einen entsprechenden Beschluss, müssen sie dennoch bis einschließlich 2028 jährlich mindestens eine Präsenzversammlung abhalten. Ausnahme: Sie beschließen einstimmig, darauf zu verzichten.
Die Einführung dieser Regelung erfordert von den Verwaltern, sich auf die neuen technischen und organisatorischen Herausforderungen einzustellen, um die Gleichwertigkeit der Teilnahme und Rechteausübung bei virtuellen und physischen Versammlungen sicherzustellen. Die gesetzliche Neuregelung fördert nicht nur die Flexibilität, sondern trägt auch den Bedürfnissen einer digitalisierten Gesellschaft Rechnung.
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