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Baukindergeld

Seit dem 18.September 2018 können Sie bei der KfW das Baukindergeld beantragen. Es ist ein staatlicher Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Der Zuschuss soll es Familien mit Kindern und Alleinerziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu finanzieren. Pro Kind erhalten Sie 12.000 Euro, ausgezahlt in 10jährlichen Raten zu je 1.200 Euro.

Die Voraussetzung für Ihre Förderung

-In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.

-Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.

-Sie haben frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten.

-Ihr neues Zuhause ist zum Stichtag Ihre einzige Wohnimmobilie.

Das Baukindergeld beantragen Sie erst, wenn Sie schon in Ihr neues Zuhauses eingezogen sind.

 

(Quelle: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Baukindergeld/)

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